Schichtsand-Quelle Ems im NSG Moosheide

Die Sandschichtquelle der Ems, direkt am Rand des militärischen Sperrgebietes © ADFC Lippe - Tourguide

Augustdorf - 1. Tour

Landschaftlich interessante Rundstrecke über 41 km mit den wechselnden Landschaften der Senne, der Emsquelle und des Bauernlandes bei Kaunitz.

Starten Sie am westlichen Rand von Lippe und radeln Sie durch den Wald am Furlbach und besuchen Sie die Ems-Erlebniswelt. Auch an der Route gelegen: die Gedenkstätte des Nazi-Terror. Nun folgen wir dem Furbach durch die Wiesen und Felder nach Westen, unterqueren die BAB 33 und radeln durch Liemke nach Kaunitz.

Der Rückweg führt über kleine verkehrsarme Wege durch die Wiesenlandschaften zum Remselbruch nach Hövelhof. Dort halten wir uns auf kleinen Straßen in Richtung Moosheide und das Ems-Informationszentrum mit der Koppel der Senner Pferde und der Ems-Quelle am Rand des Truppenübungsplatzes Senne.

Wenn die Nutzung der Panzeringstraße möglich ist folgen wir dem Track bis zum Parkplatz in Augustdorf.

Sollte die Militärstraße gesperrt sein, radeln Sie statt dessen durch den Wald mit der Beschilderung "Ems-Erlebniswelt"und stoßen dort auf den Hinweg durch das Furlbachtal. 

Besuchen Sie die Ems-Erlebniswelt, das Ems-Informations-Zentrum und die Gedenkstätte der russischen Kriegsgefangenen.

Start- & Ziel: 32823  Augustdorf * Haustenbecker Straße 32 * Sportplatz Schlingsbruch

Öffentlicher Parkplatz bei PKW-Anreise: Sportplatz Schlingsbuch

Steckenlänge: 41 km   --  Höhenmeter im Auf / Ab ca 200 HM  --  Charakter: leicht, nicht für schmale Rennradreifen.

Einkehrmöglichkeit: Kaunitz, Hövelhof, Ems-Informations-Zentrum

Quellenangabe: ADFC Lippe Tourguide

Downloads

Augustdorf 1. Tour - Karte Ausflug nach Kaunitz und zur Emsquelle

Augustdorf 1. Tour - Karte Ausflug nach Kaunitz und zur Emsquelle

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Schichtsand-Quelle Ems im NSG Moosheide

Augustdorf - 1. Tour - Emsquelle

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Direkt neben der Emsquelle - die Wildkoppel der Senner Pferde - Naturschutz- und Artenprojekt

Augustdorf 1. Tour Emsquelle - die Senner Pferde

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Ems-Bachlauf im NSG Moosheide

Augusdorf 1. Tour Ems-Bachlauf im NSG Moosheide

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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