Bad Qeynhausen - Fußgänger- und Radler-Brücke über die Werre an der Einmündung in die Weser

Rad-Brücke über die Werre an der Mündung in die Weser © ADFC Lippe - Tourguide

Lemgo 2. Tour

 

Für den sportlichen Tagesauflug empfehlen wir die 70-km-Rundtour über die nordlippischen Hügel zur Weser und den Besuch im Werrepark Bad Qeynhausen.

 

Auf dieser anspruchsvollen Tour geht es zunächst über Bad Salzuflen mit mit mäßiger Steigung nach Wüsten und über die Hügel nach Hollwiesen (Industriegebiet). Bergab radeln wir nach Vlotho zum wunderbaren Blick von der Weserbrücke auf den Flußverlauf. Danach fahren wir am rechten Ufer auf ruhiger Strecke bis zum Weserknie. Hier ist allein schon der  Blick auf den Zusammenfluß von Werre und Weser die Mühe wert.

Den Fluß überqueren wir auf dem Radweg der Autobahnbrücke und auf der westlichen Weserseite rollen wir an der Werre entlang zum Bad Oeynhauser Werrepark.

Der Rückweg führt wieder zur Weser, auf dem westlichen Weserradweg radeln wir an Vlotho vorbei bis Kalldorf und von dort über die Hügel des lippischen Berglandes zurück nach Lemgo. 

Alternativ: Radeln Sie am östlichen Weserufer in Richtung Campingplatz, am Abzweig nach links kommen Sie zur Weserfähre Amanda. Bei der Tourplanung ist zu berücksichtigen, dass die Fährverbindung Amanda geöffnet ist. Link im BLAUEN BLOCK.

Im Bereich Vlotho kreuzen sich die technischen Daten des Tracks. Auf dem Hinweg über die Brücke auf das östliche Weserufer, auf dem Rückweg unterhalb der Brücke auf dem Weserradweg - Variante Westseite.

Start- & Ziel: 32657 Lemgo * Regenstorstraße 6 * am Rande der historischen Altstadt.

Öffentlicher Parkplatz bei PKW-Anreise: Lemgo * Regenstorplatz 6.

Steckenlänge: 70 km   --  Höhenmeter im Auf / Ab ca 700 HM  --  Charakter: sehr sportlich. Nicht für schmale Rennradreifen.

Quelle: ADFC Lippe - Tourguide

Einkehrmöglichkeit: Bad Salzuflen, Vlotho, Bad Oeynhausen, Hohenhausen.  (Coronabedingungen beachten)  

Quellenangabe: ADFC Lippe Tourguide

 

Downloads

Lemgo 2. Tour Karte zum Bad Oeynhauser Werrepark

Lemgo 2. Tour Karte zum Bad Oeynhauser Werrepark

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Historischer Stadtkern Bad Salzuflen

Bad Salzuflen Historischer Stadtkern

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An der Weser

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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