Die Fahrrad Codierung des ADFC Team mit dem moderen Nadeldrucker © ADFC Lippe

Fahrrad Codierung beim ADFC Lippe

Wer sein Fahrrad codieren lässt, macht Langfingern das Leben schwer. Denn ohne Eigentumsnachweis kommen sie mit dem Diebesgut nicht weit: Die Codierung zeigt sofort, wer der Eigentümer des geklauten Rades ist.

In Lippe bei ADFC, weitere Infos ....

Ihren Termin für die Fahrrad-Codierung auf Anfrage !

Unser ADFC Lippe Codier-Team arbeitet wie alle Aktiven des ADFC ehrenamtlich, d.h. Sie engagieren sich rund um das Thema Fahrrad in Ihrer Freizeit.

Nehmen Sie direkt Kontakt mit dem ADFC-Team per Email auf:
        
codierung at adfc-lippe.de

Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme ausschließlich die Email-Adresse   codierung at adfc-lippe.de. 

Achtung: Codierung nur noch mit Anmeldung!

Fahrradrahmen und / oder -teile aus Carbon und Titan können aus technischen Gründen nicht mit unserem System codiert werden.

Die Terminbuchung über die Terminseite ist aus technischen Gründen nicht möglich. Vielen Dank, Ihr ADFC-Team Lippe.


Aktuelle Infos: Aktuelles Rubrik Termine ! Der nächsten Termine in Lippe werden Ihnen über die Suchfunktion "Service + Fahrrad-Codierung" angezeigt.In den Monaten November bis März bieten wir keine regelmäßigen Codierungs-Termine an.

Was ist für Sie im Vorfeld wichtig:

Bitte beachten Sie unsere Hygiene-Regeln zum Schutz der ehrenamtlichen Kräfte:

  1. Wir codieren ab sofort nur noch zum verbindlich bestätigten individuellen Termin.
  2. Fahrrad-Codierung i.d.R. nur in der Detmolder Geschäftsstelle.
  3. Achtung! Leasingfahrräder, zum Beispiel Jobrad, dürfen nicht auf den Leasingnehmer codiert werden!
  4. Bitte öffenen Sie den Link zum    
    Codiervordruck auf der ADFC-Seite.*1

  5. Datei  ONLINE ausfüllen -- pro Person und Rad eine Datei bzw. ausgedrucktes Blatt !
  6. Damit erzeugen Sie die druckfähige PDF-Datei mit Ihrem adressenbezogenen Codierungscode für Ihr Fahrrad.
  7. Diese PDF-Datei mit personen- und adressenbezogenen Angaben drucken Sie zu Hause aus.
  8. Bringen Sie den personen- und fahrradbezogenen Vordruck, Ihren Personalausweis, den Kauf- / Eigentumsbeleg Ihres Fahrrades und das gesäuberte Fahrrad mit.

*1 Die Datei und das Codierungsprogramm wird vom ADFC Bonn e.V. dem ADFC Lippe e.V. kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die DSGVO ist berücksichtigt.

Der Codiervorgang dauert ca. 10 - 25 Minuten (abhängig vom Fahrrad). Die ADFC Geschäftsstelle verwendet i.d.R. den modernen Nadelcodierer, dieser ist materialschonend und für fast alle Fahrradrahmen und die meisten Rahmenmaterialien geeignet.

Dazu haben die Aktiven des ADFC Lippe e.V. ein kurzes Video erstellt, dieses sehen Sie per Link auf dem  www.youtube.de Kanal des ADFC Lippe  

Bei Fragen wenden Sie sich an das ADFC-Team.

Die Codierung kostet beim ADFC Lippe e.V. 15,- Euro pro Rad; für Mitglieder des ADFC ist sie kostenlos !

Bitte bringen Sie Ihren ADFC-Ausweis mit, den Sie jedes Jahr aus der Beitragsrechnung entnehmen können. Wenn Sie am Tag der Codierung für mindestens ein Jahr in den ADFC eintreten, entfällt der Kostenbeitrag.


2023 - wir planen Termine in lippischen Städten

Der ADFC Kreisverband Lippe e.V. wird mit seinen mobilen Stand an einzelen Tagen an ausgewählten Standorten in Lippe präsent sein. 
Neben der Information rund um das Thema Fahrrad, Mobilität im Alltag und der Verkehrswende im ländlichen Raum, werden wir auf Vorankündigung dort Fahrrad-Codierungen anbieten.

Die Termine und Standorte geben wir auf unserem Termin- und Touren-Portal, per FACEBOOK und den regionalen Medien / Tageszeitung bekannt.

Für Veranstalter in den Region Lippe bieten wir Sondertermine vor Ort auf Anfrage an, dieser Wunsch sollte mindestens 4 Monate vor dem gewünschten Termin bei uns eingehen.
Wenden Sie sich bitte dazu an den Vorsitzenden des ADFC Kreis Lippe e.V..


 


Warum Fahrräder codieren?

Die bundeseinheitliche, in der Regel am Sattelrohr angebrachte Codierung, gibt Aufschluss über den/die Eigentümer/in. Somit sind aufgefundene Räder sehr schnell wieder zuzuordnen. Einen eigentlichen Diebstahlschutz bildet die Codierung natürlich nicht, jedoch sind derart markierte Fahrräder zumindest in Deutschland kaum weiterzuverkaufen, sodass bei den auf Hehlerei spezialisierten Fahrraddieben wenig Interesse an codierten Rädern besteht.


Wenn Sie ein codiertes Rad verkaufen, informieren Sie den neuen Besitzer bzw. die neue Besitzerin über die Codierung und übergeben Sie eine Bestätigung über den Kauf, mit der er/sie sich als Eigentümer/in ausweisen kann. Die Codiernummer und am besten auch Ihre Kontaktdaten sollten in diesem Schreiben enthalten sein.

Achtung! Leasingfahrräder, zum Beispiel Jobrad, dürfen nicht auf den Leasingnehmer codiert werden!

Soll man Kinderräder codieren? Kleine Kinderräder werden oft mehrfach weitergegeben, sodass eine Codierung nicht immer sinnvoll ist. Sollte es sich jedoch um ein sehr wertvolles Kinderrad handeln, raten wir doch dazu.


Weitere aktuelle Infos zur Fahrradcodierung und dem individuellen Code ohne Registrierungssystem  auf   https://www.adfc.de/artikel/fahrrad-codierung  oder  innerhalb der ADFC-Datenbank-Suchfunktion „Fahrrad-Codierung“.

Meldung aus den Medien zum Thema Fahrraddiebstahl und Prävention

Am 26. April 2023 berichtet der WDR auf seiner Webseite "Frau aus Essen ortet ihr gestohlenes Fahrrad und hilft der Polizei" über einen klassischen Fall und den Ermittlungserfolg der Strafverfolgungsbehörden.

Hinweis der ADFC-Web-Redaktion: Ein GPS-Tracker ist schon die Luxusversion der Eigentumssicherung ! Als Basisschutz sollten zwei unabhängige Schlösser pro Rad und die ADFC-Fahrradcodierung vorhanden sein. Mit der Fahrradcodierung läßt sich die Hehlerware den Eigentümern zweifelsfrei zuordnen.

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Der öffentliche Straßenraum ist für alle Verkehrsteilnehmer da !

Die bürgerschaftliche Aktion CRITICAL MASS findet auch…

https://lippe.adfc.de/artikel/adfc-lippe-fahrrad-codierung

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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