B.S. Schötmar - verbesserte Durchfahrt für Radfahrer ab 2022 als Ersatz für die nicht gesetzeskonforme Anlage dem sog. Drängelgatter in 10/2020

B.S. Schötmar - verbesserte Durchfahrt für Radfahrer ab 2022 als Ersatz für die nicht gesetzeskonforme Anlage dem sog. Drängelgatter in 10/2020 © ADFC Kreis Lippe e.V.

Bad Salzuflen - Lokale Verkehrspolitik des ADFC Lippe

Plötzlich endende Radwege - Unnötige Umlaufsperren - gefährliche Radweg-führungen - ein fehlendes Radverkehrskonzept und viele Baustellen. Auf dem langen Weg zu einem fahrradfreundlichen Bad Salzuflen. Das Fachgebiet Radverkehr ADFC Lippe berichtet.

Aktuell in Bad Salzuflen !

Die rechtswidrige Umlaufsperre vom Oktober 2020 auf dem Rad-Fuß-Weg zwischen dem Hoffmann-Gewerbegebiet und Schötmar Begastraße mit der Ortsbezeichnung "An den Gleisen" wurde durch die Stadtverwaltung Bad Salzuflen durch eine neue - gemäß der aktuellen Verordnung für den Bau von Radwegen - Halbsperre ersetzt.

Der u.g. Bericht vom Oktober 2020 hat also zu einen ersten sichtbaren Erfolg geführt.  10. März 2022


Oktober 2020

Am 5. Oktober des letzten Jahres (2020 Corona-Pandemie) trafen sich Mitarbeiter der Verwaltung der Stadt Bad Salzuflen mit drei Mitgliedern des Fachgebiets Radverkehr des ADFC Lippe am Bahnhof in Schötmar zu einer Befahrung der Stadt, um die Situation des Radverkehrs in der Kurstadt zu erkunden.

Auf unserer mehr als 3-stündigen Strecke haben wir insgesamt 21 drängende Problem identifiziert und protokollarisch festgehalten. Wir begutachteten dabei unter anderem die richtlinienwidrige Umlaufsperre vor der Einmündung "An den Gleisen" auf die Begastraße, den für Radfahrer gefährlichen Knoten "Lemgoer Straße/Wasserfuhr" und den plötzlich endenden Radweg am Kreisverkehr in der Hoffmannstraße, sahen uns die Radwegführung an der Millauprommenade an und redeten über die neue Fahrradführung am Gröchteweg. Die Tour endete an der Oerlinghauser Straße, da auch hier ein Radweg auf Höhe der Einfahrt in die JET-Tankstelle plötzlich endet. Es wurden für alle Problemstellungen Lösungsansätze diskutiert. Die Verwaltung versprach dem ADFC sich zu kümmern.

Um zu erfahren wie es um den Stand der Abarbeitung der protokollierten Themen bestellt war, vereinbarten wir für den 18. Mai eine Besprechung mit dem neuen Radverkehrsbeauftragten, Herrn Baving, in der Benzstraße. Wir haben damals alle Themen noch einmal offen angesprochen und verließen die Sitzung in dem Bewusstsein, dass die von uns benannten aktuellen Probleme zwar langsam, aber doch nach und nach abgearbeitet werden. Das ist insofern eine gute Nachricht, denn bisher herrschte in Bad Salzuflen bezüglich der Förderung des Radverkehrs bestenfalls Stillstand! Konkret wurde uns zugesichert, dass nun endlich im Juli 2021 die richtlinienwidrige Umlaufsperre entfernt wird und vor der Einmündung in die Begastraße sogenannte Haifischzähne auf den  Asphalt gemalt werden, um Radfahrer und Fußgänger auf den schwer einsehbaren Querverkehr in der Begastraße aufmerksam zu machen.

In der Sitzung im Mai diskutierten wir auch den Bedarf eines Radverkehrskonzepts für die Salzestadt um die Radverkehrsmaßnahmen strategisch einzubetten und priorisieren zu können. Die Notwendigkeit eines solchen Konzepts wurde von allen Sitzungsteilnehmern geteilt, aber es wurde auch sehr schnell klar, dass es hier politische Mehrheiten braucht, um ein solches Konzept umzusetzen.

Um zu erfahren, was der neue Bürgermeister Dirk Tolkemitt von einem Radverkehrskonzept für die Kurstadt hält und wie er gedenkt die Aussagen im grade geschlossenen Koalitionsvertrag zum Fahrradfahren in Bad Salzuflen umzusetzen, fand am 1.Juni im Rathaus ein Gespräch zwischen dem ADFC und dem Bürgermeister von Bad Salzuflen statt, an dem auch der Radverkehrsbeauftragte der Stadt teilnahm. Beide Vertreter der Stadt zeigten sich offen für den Ausbau des Radverkehrs in der Kurstadt und bejahten die Erstellung eines Radverkehrskonzepts. Bürgermeister Tokemitt zeigte sich überzeugt, dass ein solches Konzept bei entsprechendem Willen bis zum Herbst beauftragt werden und im Sommer nächsten Jahres in Kraft treten könne. Diskutiert wurden auch Möglichkeiten einer rechtzeitigen Einbeziehung des ADFC bei fahrradspezifischen Fragen der Stadt. Herr Tolkemitt sah eine solche Zusammenarbeit grundsätzlich positiv und Herr Baving wollte sich nach Rücksprache mit seinen Kollegen Gedanken machen zu dem möglichen Format einer Beteiligung.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Es geht bezüglich der Verbesserung der Fahrradsituation in Bad Salzuflen langsam voran. Der ADFC wird an den Mobilitätsthemen in der Stadt weiter dranbleiben.

Bad Salzuflen, den 17.6.2021

Autor: Bernhard Suppliet, Mitglied im Fachgebiet Radverkehr des ADFC Lippe

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B.S. Schötmar - verbesserte Durchfahrt für Radfahrer ab 2022 als Ersatz für die nicht gesetzeskonforme Anlage dem sog. Drängelgatter in 10/2020

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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