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Online-Portal: RadnetzNRW © NRW Verkehrsministerium

NRW Radverkehrsnetz mit Beschilderung und Mängelanzeige

Der ADFC Lippe informiert die Radfahrenden über die öffentliche Infrastruktur des NRW-Radverkehrsnetzes, dessen Beschilderung und eine, ggf. notwendige, Mängelanzeige. Die Pflege des Systems liegt in den Händen der Straßenbaulastträger, ......

.... diese sollen eigentlich die regelmäßige Vor-Ort-Kontrolle der Beschilderung vornehmen.

Der ADFC Lippe bittet auf diesem Wege die radfahrende Bevölkerung vor Ort:

Melden Sie aktuelle Schäden an der Beschilderung über die zentrale Mängeldatenbank des Landes NRW.

Nur so ist es zeitnah möglich das Fahrrad-Infrastrukturnetz im optimalen Zustand zu halten. Schäden entstehen durch Unfälle, Unachtsamkeit von "größeren" Verkehrsteilnehmern, Vandalismus und durch natürliche Prozesse der Alterung des Materials und Pflanzenwuchs.

Wir - die Radfahrenden - profitieren von dieser Beschilderung, egal ob wir in unserer Region oder im Urlaub unterwegs sind. Die Schilder führen uns auf dem beschilderten Radnetz ohne große Suche zum Ziel. Je besser die Beschilderung gepflegt ist, desto besser sind wir darauf unterwegs und helfen allen -- auch Einheimischen --, die unsere Region per Rad erkunden möchten.

Radverkehrsanlagen / Fahrradwege

Die Kreisverwaltung Lippe - Eigenbetrieb Straßen Radverkehrsförderung - ist zur Zeit dabei mit allen beteiligten Straßenbaulastträgern ein zukunftsorientiertes Radverkehrskonzept für das Kreisgebiet Lippe zu entwickeln. Der ADFC Lippe mit seinem Fachgebiet Radverkehr (ADFC Lippe Rubrik Politik) engagiert sich im Ehrenamt für die Verbesserung und Optimierung der vorhandenen Radverkehrsanlagen. 

Wie alle Straßen und öffentliche Infrastrukturen unterliegen auch die Radweg den natürlichen Alterungsprozessen oder werden durch Baustellen, Fehlplanungen und / oder Pflanzenwuchs, usw. beschädigt oder sogar unbefahrbar. Das Befahren erfolgt auch für Radfahrende auf eigene Gefahr, gemäß StVO § 1. Nur bei bestimmten Voraussetzungen haftet der Straßenbaulastträger.

Daher ist es genauso wichtig auch diese Schäden über das Portal zu melden.

Der ADFC e.V. (Bundesverband) informiert Radfahrende über die entsprechenden Haftungsfragen - siehe Link im Blauen Feld.

Der ADFC NRW e.V. informiert per Link im Blauen Feld über die NRW-ERA - Baunorm für Radverkehrsanlagen.

 


Schadensmeldung - Warum ?

Das landesweite NRW-Radverkehrsnetz weist eine Gesamtlänge von ca. 18.000 km auf. Das System umfasst über 100.000 Schilder. Das landesweite Radverkehrsnetz bildet das Rückgrat der Radwegweisung in NRW.
Zitat: Ministerium für Verkehr NRW - Online-Portal Radverkehrsnetz

 

Schadensmeldung - Wie ?

Das NRW Ministerium für Verkehr in Düsseldorf betreibt die Online-Datenbank des Radverkehrsnetz NRW. Sie haben die Möglichkeit:

a. Vor Ort: Per Mobil-Telefon unter der Angabe der Pfostennummer*1 an die zentrale Erfassungsstelle von

     STRASSEN NRW Tel. 0800 72 39 343.

     *1  die jeweilige, individuelle Pfostennummer finden Sie auf dem Aufkleber am Mast in ca 150 cm Höhe. In der Datenbank sind alle Einzelschilder dieses Standortes hinterlegt.

b. Von Zuhause aus: Im Online-Portal RadverkehrsnetzNRW ermittlen Sie den Standort. Alle akutellen Strecken und Schilder finden Sie in der

  1. Rubrik Karte & Kataster > Standortsuche. Notieren Sie sich die dort hintelegte Adresse / Kordinaten Ihrer Meldung.
  2. Rubrik Schadensmeldung > Eingabe der Adresse, bzw Pfosten-Nummer und Ausfüllen des Fragebogens, ggf. mit dem vorhandenen Bild des Mastens / Schildes.

Nach dem Versenden der digitalen Schadensmeldung erhalten Sie die automatisierte Bestätigungsemail mit Ihrer Referenznummer von der Meldeplattform.


Kreisverwaltung Lippe - Radverkehrsbeauftragte

Für den Landkreis Lippe sind die beiden Radverkehrsbeauftragten Frau Mügge und Herr Bange Ansprechpartner.

Kontakt:   radverkehr [at] kreis-lippe.de

Downloads

Eingabeseite der Schadensmeldung Radnetz NRW

Radverkehrsnetz.NRW Schadensmeldung Online-Portal

Copyright: NRW Verkehrsministerium

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ADFC Lippe Warum noch Mittelsperrpfosten auf einem neuen Radweg ?

Warum noch Mittelsperrpfosten auf einem neu sanierten Außerortsradweg ? 03-2021

Copyright: ADFC Lippe - Axel Bommes

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Beispiel Normbeschilderung Radverkehrsnetz NRW

NRW Radverkehrsnetz Norm-Beschilderung - Optimaler Zustand

Copyright: ADFC Lippe

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Schlagloch auf der Straße.

Schlagloch auf der Straße.

Copyright: ADFC/ Gerhard Westrich

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ADFC e.V. Mehr Platz fürs Rad - Material zur Kampagne

Kampagnen Material für Mehr Platz fürs Rad

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https://lippe.adfc.de/artikel/nrw-radverkehrsnetz-mit-beschilderung-und-maengelanzeige

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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