ADFC Lippe - Detmold Elisabethstraße Tempo 30 Zone
Der ADFC Lippe setzt sich für die Verkehrssicherheit aller Radfahrenden ein. In der Stadt Detmold wurde in der Elisabethstraße die 30 km/h Höchstgeschwindigkei eingeführt. Alle Hintergründe zu dieser Neuerung im folgenden Bericht.
Detmold - Elisabethstraße: Radler fahren am sichersten auf der Fahrbahn
Nachdem jahrelang in der Lippischen Landeszeitung über Unfälle mit Radfahrenden im Seitenraum berichtet werden musste, ist inzwischen das Radeln in der Elisabethstraße nur noch auf der Fahrbahn erlaubt. Dies ist unter anderem einem Antrag des ADFC aus dem Mai 2018 zu verdanken.
In den meisten Fällen kam es früher zur Kollision zwischen Radlern im Straßenseitenraum und aus den Grundstücken oder Querstraßen herausfahrenden Kraftfahrzeugen. Aber auch der Konflikt mit von der Fahrbahn nach rechts abbiegenden Autos spielte eine Rolle.
Vor einigen Jahren wurde nach einer Radverkehrsschau, den Festsetzungen der StVO folgend, die Benutzungspflicht des ehemaligen Radwegs aufgehoben. Dies beruht auf der nachgewiesenen Erkenntnis, dass es für die Radfahrenden sicherer ist, im Sichtfeld der Autofahrer auf der Fahrbahn zu fahren. Dies war sowohl den Radfahrenden, als auch den Kraftfahrzeugführern tlw. schwer zu vermitteln. Deshalb wurden entsprechende Hinweisschilder aufgestellt. (Foto 1 "Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt")
Trotzdem ereigneten sich immer wieder Unfälle, da diejenigen Radfahrenden, die den Seitenraum gewählt hatten, weiterhin schlecht wahrgenommen und dadurch häufig angefahren wurden. Leider folgten und folgen in solchen Fällen viele ihrem subjektiven Sicherheitsempfinden. Objektiv, d. h. nachgewiesen sicherer ist aber das Fahren auf der Fahrbahn, da sich die Räder dann im Sichtfeld der Autofahrer befinden. Und ein Radler wird nicht sehenden Auges, also bewusst überfahren, vielmehr kommt es zur Kollision, wenn er für den Kraftfahrzeugführer nicht wahrnehmbar ist.
Der ADFC hatte schon seit längerem immer wieder die Forderung erhoben, das Radfahren im Seitenraum völlig zu untersagen und den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Unterstützend und den Kfz.-Verkehr nur wenig einschränkend sollte eine Tempo 30 – Regelung eingeführt werden. Das bot sich an, da auch aus anderen Gründen in Teilbereichen der Straße ohnehin eine Geschwindigkeitsreduzierung angezeigt war. Neben einer Beschilderung der Gehwege als Fußweg sollten die alten Furtmarkierungen entfernt werden.
Dies alles kleidete das Fachgebiet Radverkehr in einen Antrag an die Detmolder Verwaltung, wobei es den Initiatoren weniger auf die Schuldfrage ankam, als auf die präventive Unfallbekämpfung. Schon bei der ersten Vorstellung der neuen Regelungen mahnte der ADFC Nachbesserungen hinsichtlich ihrer Erkennbarkeit an. (Foto 2 "Pressevorstellung") Heute ist festzustellen, dass die Maßnahmen in der Elisabethstraße in der Umsetzung voll und ganz den Forderungen des ADFC entsprechen. (Foto 3 "Detailsituation im Einmündungsbereich Elisabethstraße aus der Hermannstraße kommend")
Inzwischen trat eine Novelle der StVO in Kraft, in der unter anderem geregelt ist, dass Radfahrende innerorts nur mit einem Mindestabstand von 1,50 m überholt werden dürfen. Das bedeutet in der Praxis, dass ein Überholen in der Elisabethstraße nur stattfinden kann und darf, wenn die Gegenfahrbahn hierzu zur Verfügung steht (Foto 4 "ADFC Lippe Radtour - gewünschte Verkehrssituation auf der Elisabethstraße").
Im übrigen ist die angeordnete Tempo 30 - Beschränkung geeignet, alle Fahrzeuge, also Kraftfahrzeuge und auch Fahrräder, in einem gemeinsamen Verkehrsstrom "mitschwimmen" zu lassen. Bleibt zu wünschen, dass solche Regelungen vermehrt Anwendung finden - um so eher werden sie gewohnt und beachtet.
(Bild-Nummern 1 bis 4 im Text zu den Bildern in der Reihenfolge links > rechts des Download-Bereiches)
Autor: Werner Kloppmann ADFC Lippe FG Radverkehr
Im blauen Infoblock finden Sie den Link zum ADFC NRW e.V. "NRW-Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz: ERA)"
und den Link zum ADFC (Bundesverband) e.V. "Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung - VwVStVO"