Radwegepflicht aufgehoben - Radfahrer fahren auf der Straße © Stadt Detmold / ADFC Lippe

ADFC Lippe - Detmold Elisabethstraße Tempo 30 Zone

Der ADFC Lippe setzt sich für die Verkehrssicherheit aller Radfahrenden ein. In der Stadt Detmold wurde in der Elisabethstraße die 30 km/h Höchstgeschwindigkei eingeführt. Alle Hintergründe zu dieser Neuerung im folgenden Bericht.

Detmold  - Elisabethstraße: Radler fahren am sichersten auf der Fahrbahn

 

Nachdem jahrelang in der Lippischen Landeszeitung über Unfälle mit Radfahrenden im Seitenraum berichtet werden musste, ist inzwischen das Radeln in der Elisabethstraße nur noch auf der Fahrbahn erlaubt. Dies ist unter anderem einem Antrag des ADFC aus dem Mai 2018 zu verdanken.

In den meisten Fällen kam es früher zur Kollision zwischen Radlern im Straßenseitenraum und aus den Grundstücken oder Querstraßen herausfahrenden  Kraftfahrzeugen. Aber auch der Konflikt mit von der Fahrbahn nach rechts abbiegenden Autos spielte eine Rolle.

Vor einigen Jahren wurde nach einer Radverkehrsschau, den Festsetzungen der StVO folgend, die Benutzungspflicht des ehemaligen Radwegs aufgehoben. Dies  beruht auf der nachgewiesenen Erkenntnis, dass es für die Radfahrenden sicherer ist, im Sichtfeld der Autofahrer auf der Fahrbahn zu fahren. Dies war sowohl den Radfahrenden, als auch den Kraftfahrzeugführern tlw. schwer zu vermitteln. Deshalb wurden entsprechende Hinweisschilder aufgestellt. (Foto 1 "Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt")

Trotzdem ereigneten sich immer wieder Unfälle, da diejenigen Radfahrenden, die den Seitenraum gewählt hatten, weiterhin schlecht wahrgenommen und dadurch häufig angefahren wurden. Leider folgten und folgen in solchen Fällen viele ihrem subjektiven Sicherheitsempfinden. Objektiv, d. h. nachgewiesen sicherer ist aber das Fahren auf der Fahrbahn, da sich die Räder dann im Sichtfeld der Autofahrer befinden. Und ein Radler wird nicht sehenden Auges, also bewusst überfahren, vielmehr kommt es zur Kollision, wenn er für den Kraftfahrzeugführer nicht wahrnehmbar ist.

Der ADFC hatte schon seit längerem immer wieder die Forderung erhoben, das Radfahren im Seitenraum völlig zu untersagen und den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Unterstützend und den Kfz.-Verkehr nur wenig einschränkend sollte eine Tempo 30 – Regelung eingeführt werden. Das bot sich an, da auch aus anderen Gründen in Teilbereichen der Straße ohnehin eine Geschwindigkeitsreduzierung angezeigt war. Neben einer Beschilderung der Gehwege als Fußweg sollten die alten Furtmarkierungen entfernt werden.

Dies alles kleidete das Fachgebiet Radverkehr in einen Antrag an die Detmolder Verwaltung, wobei es den Initiatoren weniger auf die Schuldfrage ankam, als auf die präventive Unfallbekämpfung. Schon bei der ersten Vorstellung der neuen Regelungen mahnte der ADFC Nachbesserungen hinsichtlich ihrer Erkennbarkeit an. (Foto 2 "Pressevorstellung") Heute ist festzustellen, dass die Maßnahmen in der Elisabethstraße in der Umsetzung voll und ganz den Forderungen des ADFC entsprechen. (Foto 3 "Detailsituation im Einmündungsbereich Elisabethstraße aus der Hermannstraße kommend")

Inzwischen trat eine Novelle der StVO in Kraft, in der unter anderem geregelt ist, dass Radfahrende innerorts nur mit einem Mindestabstand von 1,50 m überholt werden dürfen. Das bedeutet in der Praxis, dass ein Überholen in der Elisabethstraße nur stattfinden kann und darf, wenn die Gegenfahrbahn hierzu zur Verfügung steht (Foto 4 "ADFC Lippe Radtour - gewünschte Verkehrssituation auf der Elisabethstraße").

Im übrigen ist die angeordnete Tempo 30 - Beschränkung geeignet, alle Fahrzeuge, also Kraftfahrzeuge und auch Fahrräder, in einem gemeinsamen Verkehrsstrom "mitschwimmen" zu lassen. Bleibt zu wünschen, dass solche Regelungen vermehrt Anwendung finden - um so eher werden sie gewohnt und beachtet.

(Bild-Nummern 1 bis 4 im Text zu den Bildern in der Reihenfolge links > rechts des Download-Bereiches)

Autor: Werner Kloppmann ADFC Lippe FG Radverkehr

Im blauen Infoblock finden Sie den Link zum ADFC NRW e.V.  "NRW-Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz: ERA)"

und den Link zum ADFC (Bundesverband) e.V. "Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung - VwVStVO"

Downloads

ADFC Lippe Umsetzung Radverkehrsführung Tempo 30 Zone

Der erste Schritt: vorübergehende Info-Beschilderung zur Änderung des Verhaltens

Copyright: Werner Kloppmann / ADFC Lippe

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ADFC Lippe Eröffnung der 30er-Zone Elisabethstraße Detmold

2019 06 Pressetermin zur Eröffnung der Tempo 30 Zone

Copyright: Lippische Landeszeitung

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Copyright: Stadt Detmold / ADFC Lippe

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ADFC Lippe Elisabethstraße Detmold Radverkehr mit PKW auf Gegenspur

ADFC Lippe Dt 30er-Zone

Copyright: ADFC Lippe

4608x3456 px, (JPG, 4 MB)

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https://lippe.adfc.de/artikel/adfc-lippe-detmold-elisabethstrasse-tempo-30-zone

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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