
Bad Salzuflen - Diskussion kostenfrei parkende KFZ auf öffentlicher Straße oder "Mehr Platz für`s Rad" und die Verkehrssicherheit von Radfahrenden © ADFC Lippe e.V.
Bad Salzuflen - ADFC informiert über geplante Radverkehrsanlage
Wenn das Thema Sicherheit von Radfahrenden kontrovers diskutiert wird, mischt sich der ADFC Kreis Lippe e.V mit seiner Fachkompetenz (Fg Radverkehr) ein. Aktuell die Entscheidung der Bad Salzuflen Verwaltung und Politik im Bereich Asperheide ....
Bad Salzuflen - Schutzstreifen in der Asperheide geplant
Die Stadtverwaltung plant die Markierung von Schutzstreifen in der Asperheide. Dabei kommt es zu kontroversen Diskussionen mit Anliegern, da sie künftig auf die gewohnten Parkmöglichkeiten am Straßenrand verzichten müssen. Der ADFC hat in einer Eingabe ( im nächsten Absatz) auf die Notwendigkeit einer Radverkehrsanlage hingewiesen.
Das in Bad Salzuflen beschlossene Radverkehrskonzept soll sukzessive umgesetzt werden. Darin enthalten ist auch die Empfehlung, in der Asperheide Schutzstreifen einzurichten und zwar von der Bielefelder Str. bis zum Fritz-Niewald-Weg.
Leider entwickelt sich die Diskussion um gute Radverkehrsmöglichkeiten wieder mal in eine solche über das Parken am Straßenrand. Dabei wird von einigen politischen Entscheidungsträgern das Ziel eine Verkehrswende herbeizuführen aus den Augen verloren. Das Radverkehrskonzept ist aber ein integraler Bestandteil davon. In einer Eingabe an die Politik und die Verwaltung in Bad Salzuflen fordert der ADFC die Markierung der Schutzstreifen als einen wichtigen Baustein eines nutzertauglichen Radverkehrsnetzes. Diese Sachargumente, sollen es der Politik erleichtern, sinnvolle Entscheidungen zu treffen.
Schutzstreifen sind Bestandteil der Fahrbahn und werden mit gestrichelten Linien markiert. Sie dürfen vom Kfz-Verkehr nur bei Erfordernis überfahren werden, i. d. R. durch Busse und Lkw oder beim Abbiegen. Der Pkw-Verkehr findet zwischen den seitlichen Begrenzungslinien statt.
Das Thema Parken wird bei den Anwohnern kontrovers diskutiert.
Die regionale Tageszeitung LIPPISCHE LANDESZEITUNG - Link zur ONLINE-Ausgabe der LZ mit der Bezahlschranke - berichetet am 27.02.25 auf der Lokalseite Bad Salzuflen über das Thema.
In der blauen Box “Medien zum Artikel” ist der entsprechende Zeitungsartikel Lippische Landeszeitung Redaktion Bad Salzuflen vom 27.02.25 als PDF-Datei einsehbar.
Eingabe des ADFC Kreis Lippe e.V.
Stellungnahme des ADFC Lippe an die Verwaltung der Stadt Bad Salzuflen. Autoren: Werner Kloppmann, ADFC Lippe, Fachgebiet Radverkehr / Wolfgang Buschkamp, ADFC Lippe, Ortsgruppe Bad Salzuflen
Markierung von Schutzstreifen in der Asperheide
Der ADFC Lippe begrüßt die geplante beidseitige Markierung von Schutzstreifen in der Asperheide. Dies stellt für uns einen weiteren Schritt dar, das Radverkehrskonzept (RVK) mit Leben zu füllen, dessen Aufstellung wir bereits am 9.2.2019 beantragt hatten. Im RVK werden Defizite und Schwachstellen im Radnetz aufgezeigt, die es zu beseitigen gilt, wenn man die Chancengleichheit für den Radverkehr und insoweit seinen modal split erhöhen und eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs erreichen möchte.
Die Gründe, für die Markierung von Schutzstreifen in der Asperheide sind hinlänglich bekannt und sollen hier nur kurz noch einmal aus unserer Sicht aufgelistet werden.
- Der Radverkehr (RV) in der Asperheide hat heute kein Angebot für eine sichere Verkehrsführung. Er ist somit gezwungen, die Fahrbahn zu benutzen und bei parkenden Fahrzeugen einen abrupten Schlenker in die Verkehrsfläche der teilweise zügig fahrenden Kfz zu machen. Das ist mit nicht unerheblichen Gefahren verbunden.
- Radfahrende, die sich dies nicht zutrauen, weichen auf den Gehweg aus und gefährden dort die Zufußgehenden und sich selbst bei Querstraßen und Grundstückszufahrten. Das Phänomen, dass Radler sich illegal verhalten, wenn ihnen keine adäquate Verkehrsführung angeboten wird, obwohl dies möglich wäre, ist unter Verkehrsplanern bekannt.
- Die Asperheide ist in einem Teilstück schon jetzt Bestandteil des Radverkehrsnetzes NRW. Durch die geplante Markierung erfolgt eine Führung und Sicherung des Radverkehrs mit gleichzeitiger Möglichkeit, das ortsverbindende Radnetz Richtung Lockhausen und Bielefeld auf dieser Straße weiter zu führen.
- Das Überholen von Radlern durch Kraftfahrzeuge kann künftig sicherer abgewickelt und der Überholabstand von 1,5 Metern zum Radverkehr leichter eingehalten werden, wenn nicht auch noch zusätzlich auf geparkte Fahrzeuge geachtet werden muss.
- Untersuchungen haben ergeben, dass sich die Fahrgeschwindigkeiten im mot. Verkehr durch Aufbringung von Schutzstreifen verringern. Der Grund liegt in der optischen Verschmälerung der Fahrbahn. Die Pkw fahren in der Regel zwischen den beiden gestrichelten Linien.
- Der Busverkehr (geplant ist wohl auch eine Erweiterung durch den Stadtbus) kann ungehinderter fahren und somit den Fahrplan besser einhalten, wenn ihn nicht immer
wieder parkende Fahrzeuge behindern.
Den genannten Vorteilen steht eigentlich nur ein "Nachteil" gegenüber, wenn man ihn denn überhaupt so nennen kann, nämlich der Wegfall der Parkmöglichkeiten am Straßenrand. Beobachtungen haben ergeben, dass nur sehr wenige Kfz. am Straßenrand geparkt werden, die ohne weiteres auch auf den Grundstücken abgestellt werden könnten. Daneben gibt es keinen Anspruch auf Bereitstellung von Stellflächen für Private im öffentlichen Straßenraum. Diese sind vielmehr gem. Bauordnung NRW auf den eigenen Grundstücken nachzuweisen. Die Klage über wegfallende Parkmöglichkeiten am Straßenrand steht auch in anderen lippischen Kommunen auf der Tagesordnung. Meist können aber Lösungen für besondere Fälle im konstruktiven Gespräch mit der Verwaltung gefunden werden, wenn Betroffene sich dort melden. So konnte bspw. in Detmold einem saisonalen Erdbeerstand geholfen werden.
Die Politik hat nun die Wahl den (Rad-)Verkehr sicherer und attraktiver zu machen oder den Partikularinteressen an Stellplätzen im öffentlichen Raum zu folgen. Dabei ist zu bedenken, dass der RV durchgängige Netze benötigt. Ihm ist nicht mit Einzellösungen geholfen an den Stellen, wo die Widerstände zufällig schwach ausfallen. Im Übrigen hat die Verkehrsbehörde der Stadt Bad Salzuflen (die im sogenannten übertragenen Wirkungskreis die StVO als Bundesgesetz ausführt) Anordnungen zu treffen, wenn sich die Verkehrssicherheit dadurch deutlich erhöht. Ziel solcher Maßnahmen kann auch sein, eine Route deutlich attraktiver zu machen, so dass sie verstärkt vom RV angenommen wird.
Der ADFC Lippe wünscht und empfiehlt, dass die hier diskutierte Markierungslösung bald umgesetzt wird. Ferner hoffen wir, dass die Stadt weiter konsequent an der Umsetzung des RVK arbeitet und vielleicht eines Tages ebenso wie Lemgo, Detmold und der Kreis Lippe auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) wird.
ADFC Lippe Web-Redaktion mit der
aktuellen Vor-Ort-Situation im März 2025
Erklärung zu den Bildern in der Blauen Box Medien zum Artikel. Der straßenbegleitenden - außerorts - Zwei-Richtungs-Radweg vom Bad Salzufler Ot Lockhausen zum Bad Salzufler Ot Werl-Aspe als K 20 “Asperheide” endet am Ortseingangschild von Werl-Aspe mit dem Beginn der geschlossene Ortslage. Radfahrende fahren nun innerorts auf der Straße mit 50 km/h KFZ-Verkehr weiter. Die geschlossenene Ortslage Asperheide ist gekennzeichnet mit typischer Wohnbebauung im dörflichen Charakter mit Einzelwohnhäusern, grünen Privatgrundstücken und einzelnen Wohnungsneubauten. Im öffentlichen Straßenraum findet das Parken von privaten KFZ statt und engt die Fahrbahn ein. Der Radfahrende wird gezwungen die parkenden KFZ links in Richtung des fließenden Verkehrs zu umfahren.
Begrifflichkeit gemäß aktueller StVO:
Schutzstreifen - unterbrochene Linie - sind Bestandteil der Fahrbahn und dürfen vom KFZ überfahren werden, wenn kein Radfahrender diesen nutzt. Bei Überholen ist der gesetzliche Abstand gemäß StVO von 1,5 m innerorts einzuhalten. Gemäß StVO ist das Parken auf Schutzstreifen verboten.
Fahrradstreifen - durchgezogene Linie - (auch geschützte Fahrradstreifen /engl. Protected Bike Lanes) sind nicht Bestandteil der Fahrbahn und dürfen nicht vom KFZ überfahren werden. Diese sind in diesem Fall nicht geplant.